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Silvesterverkauf 202629.–31.12.2026 im Angelcenter Leichlingen, Reusrather Str. 32, 42799 Leichlingen.

AGB

Knall-Effekt – Thomas Drescher · Stand: 04.10.2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Thomas Drescher, Knall-Effekt, Borntalstraße 60, 99706 Sondershausen. Postadresse: Sperberstraße 16, 42799 Leichlingen. Telefon: 0172 2528551. E-Mail: info@knall-effekt.de.

Diese Bedingungen gelten, soweit wir sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbeziehen, für Warenverkäufe, Feuerwerke und Spezialeffekte, Vermietung von Hüpfburgen und Eventmodulen, Fun-Food-Geräte sowie Ballonprodukte und Dekorationen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss

Das Anfrageformular dient einer unverbindlichen Anfrage. Eine Anfrage oder automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Buchung. Leistungsumfang, Termin, Mietdauer, Abhol- oder Lieferort, Preise und Zusatzleistungen werden vor einer verbindlichen Buchung vereinbart. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots beziehungsweise unsere verbindliche Auftragsbestätigung zustande. Im Online-Shop gelten die vor Abschluss angezeigten Bestellinformationen und die verbindliche Annahme der Bestellung; eine reine Eingangsbestätigung nimmt die Bestellung noch nicht an.

3. Preise, Zahlung, Abholung und Lieferung

Preise für Verbraucher enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Mietpreise sind grundsätzlich Abholpreise. Lieferung, Aufbau, Abbau, Abholung und Betreuung werden nur bei entsprechender Vereinbarung erbracht und im Angebot separat ausgewiesen. Eine Kaution wird gegebenenfalls vor Vertragsschluss vereinbart. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Shop beziehungsweise im Angebot angegeben. Bei Mietleistungen sind Bar- und Kartenzahlung vor Ort möglich; Zahlung auf Rechnung für Firmen und Vereine nach Vereinbarung.

F2- und F3-Feuerwerk bieten wir zur Abholung an. Bei anderen Artikeln gelten die ausdrücklich angebotenen Versandoptionen. Enthält eine Bestellung Abholartikel, ist die gesamte Bestellung zur Abholung vorgesehen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Es gelten die angegebenen Abholzeiten und die gesetzlichen Übergabevoraussetzungen. Eine Nichtabholung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Widerrufs- oder Rückzahlungsrechte. Etwaige zusätzliche Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und einem tatsächlich entstandenen Schaden.

4. Feuerwerksartikel und Nachweise

Die Abgabe erfolgt nur unter Einhaltung der gesetzlichen Alters-, Erlaubnis- und Überlassungsvoraussetzungen. Für F1 gilt ein Mindestalter von 12 Jahren; für F2, F3, T1 und P1 grundsätzlich 18 Jahre; für F4, T2 und P2 grundsätzlich 21 Jahre. Zusätzlich erforderliche Erlaubnisse und Befähigungsnachweise bleiben davon unberührt. F3 ist nicht allein aufgrund eines Altersnachweises frei erhältlich. Bei Abholung sind die benötigten Nachweise vorzulegen. Transport, Lagerung und Verwendung müssen den gesetzlichen Vorgaben und den Herstellerhinweisen entsprechen.

5. Mietbedingungen für Hüpfburgen und Eventmodule

Aufstellfläche, Transport und Helfer

Der Aufstellplatz muss eben, tragfähig, sauber und frei von scharfkantigen Gegenständen sein. Erforderliche Freiräume, Zufahrt, Befestigung und Stromversorgung richten sich nach dem konkreten Modul und der Einweisung. Die benötigten Helfer werden im Angebot und auf der Produktseite genannt. Für die Feuerwehr-Rutsche sind vier kräftige erwachsene Helfer und eine mit PKW/Anhänger erreichbare Aufstellfläche erforderlich. Für die Doppelrutsche sind drei kräftige Helfer und ein mit Sackkarre frei erreichbarer Aufstellplatz erforderlich; Selbstabholung nur mit geeignetem Anhänger oder Transporter. Für andere Module wird der konkrete Bedarf vereinbart.

Aufsicht und Nutzung

Der Betrieb erfolgt unter ständiger Aufsicht einer volljährigen, eingewiesenen Person, soweit diese Leistung nicht ausdrücklich von uns übernommen wurde. Einweisung, Herstellerangaben, Befestigung, zulässige Nutzerzahl und Alters- beziehungsweise Größenbeschränkungen sind einzuhalten. Kinderhüpfburgen dürfen nicht durch Erwachsene benutzt werden. Schuhe, Speisen, Getränke, Tiere, spitze Gegenstände, Feuer und Rauchen sind auf beziehungsweise in Hüpfburgen untersagt. Schminke und Konfetti dürfen keine Verschmutzung verursachen. Beschädigungen oder Betriebsstörungen sind unverzüglich mitzuteilen; bei Sicherheitsmängeln ist der Betrieb sofort einzustellen.

6. Wetter, Sicherheit und Stornierung

Für die als wetterabhängig ausgewiesenen Hüpfburgen und aufblasbaren Module ist bei schlechtem Wetter eine kostenlose Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte teile uns die Absage rechtzeitig mit; eine E-Mail genügt. Diese Wetterregelung gilt nicht automatisch für wetterunabhängige Geräte, Dekorationen oder andere Leistungen. Bereits individuell vereinbarte, hiervon getrennte Leistungen werden vor Buchung erläutert.

Der Betrieb aufblasbarer Module bei Regen oder ungeeigneten Wind- und Wetterbedingungen ist untersagt. Die Module dürfen nicht nass werden oder über Nacht im Freien stehen bleiben. Herstellergrenzen und Einweisung sind maßgeblich. Knall-Effekt kann aus Sicherheitsgründen den Aufbau oder Betrieb ablehnen oder die Vermietung absagen. Bei einer Absage durch uns werden Zahlungen für die nicht erbrachte Mietleistung erstattet; weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Bei sonstigen Stornierungen besteht bis einschließlich 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit. Danach richten sich etwaige Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche nach dem Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung werden berücksichtigt. Eine Stornierung ist von einem gesetzlichen Widerruf zu unterscheiden. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

7. Rückgabe, Reinigung und Trocknung

Module sind zum vereinbarten Termin sauber und trocken zurückzugeben. Die bei schuldhaft nasser Rückgabe vorgesehenen Trocknungsbeträge sind modulspezifisch: Feuerwehr-Rutsche 500 €; Krokodil, Einhorn, Ritterburg, Baustellen-Hüpfburg, Fußballdart und aufblasbares Axtwerfen jeweils 350 €. Für andere Module gilt nur ein vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarter Betrag beziehungsweise ein nach den gesetzlichen Voraussetzungen nachgewiesener Anspruch. Eine allgemeine Mindestgebühr von 350 € für jedes Gerät wird nicht erhoben.

Soweit ein Betrag als pauschalierter Schadensersatz geltend gemacht wird, bleibt dir ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein darüber hinausgehender Anspruch erfordert einen entsprechenden Nachweis; eine Doppelberechnung desselben Aufwands erfolgt nicht. Normale vertragsgemäße Abnutzung ist kein ersatzpflichtiger Schaden.

Für die Popcornmaschine kann eine Reinigung für 35 € ausdrücklich hinzugebucht werden. Für andere Fun-Food-Geräte werden Reinigung und etwaige Kosten individuell vor der Buchung vereinbart. Der Trocknungsbetrag für eine Hüpfburg ist keine Reinigungspauschale für Fun-Food-Geräte.

8. Fun-Food, Ballons und Spezialeffekte

Geräte dürfen nur entsprechend Einweisung und Herstellerhinweisen verwendet werden. Hygienevorgaben und geeignete Verbrauchsmaterialien sind einzuhalten. Für Kaltefunkenmaschinen darf nur unser zum Gerät passendes Granulat verwendet werden. Eine allgemeine Genehmigungsfreiheit wird nicht zugesagt; Eignung, Zustimmung der Veranstaltungsstätte und gegebenenfalls behördliche Anforderungen sind vor Einsatz zu klären. Helium darf nicht eingeatmet werden. Wetter- und Transportanforderungen für Ballondekorationen werden im Angebot erläutert. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

9. Haftung und Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Haftungs- und Mängelregelungen. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Voraussetzungen für von ihm zu vertretende Schäden und Pflichtverletzungen, nicht automatisch für jeden während der Mietzeit auftretenden Schaden. Die Haftung von Knall-Effekt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

10. Widerruf und Datenschutz

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Feuerwerksartikel sind nicht allein deshalb ausgenommen, weil sie Gefahrgut sind. Ein fester Miettermin allein führt nicht bei jeder Gerätevermietung automatisch zu einem Ausschluss; die Voraussetzungen der jeweiligen gesetzlichen Ausnahme müssen im konkreten Vertrag erfüllt sein. Einzelheiten enthält unsere Widerrufsbelehrung. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts bleiben unberührt. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur, soweit gesetzlich zulässig.

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